Engagieren und Aufwandsentschädigung erhalten!
Unterstützen Sie den Zensus 2022 als Interviewerin oder Interviewer und nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit durchschnittlich 450 Euro pro Erhebungsauftrag zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale hinzuzuverdienen. Das Beste daran: Die Aufwandsentschädigung ist einkommenssteuerfrei!
Melden Sie sich hierfür bei der örtlichen Erhebungsstelle der Stadt Freital unter:
Große Kreisstadt Freital (Örtliche Erhebungsstelle)
Hainsberger Straße 1
01705 Freital
Telefon: 0351 6476-906
E-Mail: Zensus2022@freital.de
Das Erhebungsgebiet der Erhebungsstelle Freital umfasst die Städte und Gemeinden Freital, Wilsdruff, Bannewitz, Tharandt, Kreischa, Rabenau und Dorfhain.
Es ist eine interessante Tätigkeit, denn zu Ihren Hauptaufgaben gehören:
- das Erstellen schriftlicher Vorankündigungen sowie Terminvereinbarungen
- das Durchführen von Befragungen und
- die Bearbeitung der Erhebungsunterlagen
Als Interviewerin oder Interviewer führen Sie die Befragung zu vereinbarten Terminen vor Ort durch. Anhand eines mathematischen Zufallsverfahrens werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt, an denen Sie die Befragung für den Zensusstichtag 15. Mai 2022 durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden. Ihre Arbeitszeit können Sie dabei flexibel einteilen (insbesondere abends und an den Wochenenden). Es ist vorgesehen, dass pro Auftrag ca. 100 Personen befragt werden. Sie als Interviewerin beziehungsweise Interviewer können mehrere Aufträge wahrnehmen. Die tatsächliche Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand der geleisteten Interviews. Zur Ausführung der Tätigkeit erhalten Sie im März beziehungsweise April 2022 ausführliche Schulungen durch Ihre örtliche Erhebungsstelle. Sie werden hier intensiv auf Ihre Aufgaben vorbereitet und erhalten die entsprechenden Unterlagen. Als Interviewerin oder Interviewer müssen Sie die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einhalten. Die Bestellung als Erhebungsbeauftragter erfolgt durch einen Vertragsabschluss zwischen der örtlichen Erhebungsstelle und Ihnen.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie daher mitbringen:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Freundlichkeit
- Flexibilität
- eine generelle Erreichbarkeit per Telefon
- und nach Möglichkeit mit eigenem Fahrzeug mobil sein
Diese Befragung ist wichtig!
2022 findet in Deutschland der Zensus statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, werden auch allgemeine Angaben zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland erfasst. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen. Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. In Deutschland bildet das Zensusgesetz den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Zensus 2022. In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit. In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Zensusergebnisse überprüft. Für die örtliche Durchführung der Haushaltebefragung wurden in Sachsen 48 Erhebungsstellen eingerichtet. Die Haushaltebefragung erfolgt mithilfe von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeauftragten. Allgemeine Informationen finden Sie beim Webauftritt des Zensus 2022 der statistischen Ämter der Länder und des Bundes unter www.zensus2022.de.