Wohngeldanspruch

Denn Wohnen ist weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf!

Mieter mit sehr niedrigen Einkommen können Wohngeld erhalten.

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Es deckt nicht die ganze Miete ab, hilft aber, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. In 2016 wurden das Wohngeld erhöht und verbessert. Dadurch erhalten in Sachsen viel mehr Haushalte Wohngeld, als zuvor.

Vielleicht gehören Sie dazu? Lassen Sie sich von Ihrer Wohngeldbehörde beraten! Anschrift und Telefonnummer finden Sie weiter unten im Text.

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, richtet sich nach dem Einkommen des Haushaltes, der Höhe der Miete und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter AMT24

Foto zum Wohngeld von Adobe Stock

Beispiele:      

Zuständigen Wohngeldstelle:

Wohngeldstelle der GROSSEN KREISSTADT FREITAL

Dienstgebäude Rathaus Deuben , Dresdner Straße 212, 01705 Freital

Telefon: 03 51 6476-558, Fax:   03 51 6476-48282, E-Mail: sozialamt(at)freital.de