Wohngeldanspruch
Denn Wohnen ist weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf!
Mieter mit sehr niedrigen Einkommen können Wohngeld erhalten.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Es deckt nicht die ganze Miete ab, hilft aber, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. In 2016 wurden das Wohngeld erhöht und verbessert. Dadurch erhalten in Sachsen viel mehr Haushalte Wohngeld, als zuvor.
Vielleicht gehören Sie dazu? Lassen Sie sich von Ihrer Wohngeldbehörde beraten! Anschrift und Telefonnummer finden Sie weiter unten im Text.
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, richtet sich nach dem Einkommen des Haushaltes, der Höhe der Miete und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter AMT24
Beispiele:
- Eine alleinstehende Rentnerin bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 305,- Euro bruttokalt. Die Rentnerin bezieht 850,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 1 (z.B. Aue, Plauen, Löbau, Nossen). Das Wohngeld beträgt monatlich 58,- Euro.
- Ein Rentnerehepaar bewohnt eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 420,- Euro bruttokalt. Der Ehemann ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 100) und bezieht 800,- Euro Altersrente. Die Ehefrau bezieht 500,- Euro Altersrente. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mieten-stufe 2 (z.B. Chemnitz, Döbeln, Bautzen, Leipzig, Zwickau). Das Wohngeld beträgt monatlich 103,- Euro.
- Ein Ehepaar bewohnt mit einem Kind eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 500,- Euro bruttokalt. Der Ehemann hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1.650,- Euro. Die Ehefrau ist arbeitslos und ohne Anspruch auf Alg I. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 3 (z.B.: Dresden, Coswig, Markkleeberg, Pirna, Taucha). Das Wohngeld beträgt monatlich 153,- Euro.
- Eine Alleinerziehende bewohnt mit zwei Kindern (9 und 13 Jahre) eine Mietwohnung. Die Miete beträgt mtl. 495,- Euro bruttokalt. Sie hat mtl. ein Bruttoeinkommen von 1380,- Euro. Für die Kinder erhält Sie mtl. 320,- Euro Unterhalt. Der Wohnort liegt in einer Stadt mit der Mietenstufe 2 (Beispiele siehe unter b). Das Wohngeld beträgt monatlich 122,- Euro.
Zuständigen Wohngeldstelle:
Wohngeldstelle der GROSSEN KREISSTADT FREITAL
Dienstgebäude Rathaus Deuben , Dresdner Straße 212, 01705 Freital
Telefon: 03 51 6476-558, Fax: 03 51 6476-48282, E-Mail: sozialamt(at)freital.de