Ratgeber und Informationen

Hier finden Sie Informatives sowie Antworten zu häufigen Fragen.

Einige Dateien können Sie sich einfach als PDF-Dokumente herunterladen.

Dazu müssen Sie Adobe Acrobat Reader installiert haben.

Allgemein

Jahreskalender für 2024

Müll trennen leicht gemacht!

Abfall richtig trennen!

Was gehört zum Bioabfall?!

Was gehört in die blaue Tonne?!

Was gehört in die gelbe Tonne?!

Was gehört in den Restmüll?!

Ihre Fragen – unsere Antworten

Für Mieter

Was ist eine Havarie?

Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung, hervorgerufen durch Feuer, Wasser oder Heizungsausfall im Winter, welche eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.

Ein stark tropfender bzw. undichter Heizkörper oder der Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern); ein geplatztes Heizungsrohr, die gesamte Wohnung ist ohne Strom (die Sicherungen und eignen Haushaltsgeräte sind jedoch alle in Ordnung), Brände, Wasserrohrbruch, Unterbrechung der Gaszufuhr, Gasgeruch, Ausfall der gesamten Elektroanlage.

Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet.
Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.

Missbrauch und Mieterverschulden

Im Falle eines Missbrauchs des Havarietelefons oder bei festgestelltem Mieterverschulden werden die daraus entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

Was tun bei einer Havarie?

Es ist z.B. Samstag und die Stromversorgung fällt aus oder ein Wasserrohr ist gebrochen. Für solche Notfälle halten wir unseren Havarie-Bereitschaftsdienst vor. Unter der Telefonnummer 0151 10818070 erreichen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten die von uns beauftragte Firma SWD GmbH, die dann Fachfirmen mit der Havariebeseitigung beauftragt.

In den letzten Jahren beobachten wir leider einen Trend, Probleme die schon länger bestehen, oder deren Behebung durchaus Zeit bis zum nächsten Werktag hätte, als Reparatur am Wochenende anzumelden. Dazu gehören zum Beispiel der tropfende Wasserhahn, ein defekter Lichtschalter oder auch die defekte Glühlampe im Kellergang. Solche Kleinreparaturen sind keine Notfälle!!! Bitte haben Sie Verständnis, dass solche Aufträge nicht im Rahmen des Havarie-Bereitschaftsdienstes, außerhalb der Geschäftszeiten und regulären Arbeitszeiten der Handwerksbetriebe, entgegen genommen und ausgeführt werden können.

Sind eigene bauliche Änderungen möglich?

Für jede bauliche Veränderung in einer Wohnung unseres Unternehmens benötigen Sie, als Mieter, unsere schriftliche Zustimmung. Beachten Sie bitte, dass Sie Art und Umfang der geplanten Baumaßnahmen bei Ihrem Antrag angeben. In einigen Fällen benötigen Sie nicht nur unsere Genehmigung, sondern auch die Zustimmung der Bauaufsicht. Die Genehmigung wird immer unter der Bedingung der Einhaltung von bestimmten Auflagen des Eigentümers erfolgen.

Bis wann muss die Miete gezahlt werden?

Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig und muss auf dem Konto des Vermieters vorliegen.

Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen, was tun?

Sie haben Ihre Arbeit verloren und wissen nicht so Recht, wie Sie die nächsten Mietzahlungen bewältigen sollen? Dann wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an unsere Mitarbeiter des Mahnwesens. Diese stehen Ihnen als direkte Ansprechpartner bei Problemen mit der Mietzahlung beratend zur Seite.

Wo bekomme ich weitere Schlüssel für meine Wohnung?

Unsere Wohnanlagen verfügen zur Sicherheit aller über zentrale Schließanlagen. Benötigt man einen weiteren Schlüssel oder ist ein Schlüssel defekt und muss getauscht werden, setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern des Mieter-Services in Verbindung. Diese helfen Ihnen weiter. Eine eigenständige Beschaffung ist nicht möglich.

Welche Kündigungsfristen sind bei einem Umzug innerhalb der WGF gültig?

Ein Wohnungswechsel innerhalb unseres Unternehmens ist problemlos möglich, wenn die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird und keine Mietschulden bestehen. Überschneidungen und doppelte Mietbelastung entfallen.

Ist eine Kündigung per Fax oder E-Mail zulässig?

Nein, denn solch eine Kündigung ist rechtlich unwirksam. Laut der gesetzlichen Bestimmung ist eine Kündigung handschriftlich von allen Vertragspartnern zu unterschreiben und muss dem Vermieter im Original zugestellt werden.

Was muss ich bei einer Untervermietung beachten?

Sie benötigen in jedem Fall unsere Zustimmung. Geben Sie bitte Ihre Gründe für die geplante Untervermietung Ihrer Mietwohnung an. Wichtig sind ebenfalls die Personalien des von Ihnen gewünschten Untermieters. Eine Genehmigung für die Untervermietung Ihrer Wohnung wird jeweils für max. ein Jahr erteilt.

Darf ich Haustiere halten?

Tierhaltung in Mietwohnungen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind Kleintiere, wie zum Beispiel Meerschwein, Hamster oder Wellensittich.

Entsprechende Anträge händigen wir Ihnen gern aus. Sie finden diese auch zum Download unter Service.

Erteilen wir Ihnen die Genehmigung zur Tierhaltung, so immer mit einem Widerrufsvorbehalt. Die Erlaubnis zur Haustierhaltung steht unter dem Vorbehalt, dass sich kein Mieter oder Nachbar über den Aufenthalt des Tieres in der Wohnung oder dem Mietobjekt beschwert, insbesondere, weil Störungen des Hausfriedens von dem Tier ausgehen.

Jeder Mieter ist auf die Zustimmung zur Haustierhaltung von uns als Vermieter angewiesen, dies ist auch ausdrücklich im Mietvertrag geregelt.

Eine Zustimmung kann gerade in Großwohnanlagen und kleinen Wohnungen verweigert werden. Bitte fragen Sie vor dem Anschaffen eines Haustieres unsere Mitarbeiter, um Ärger im Nachgang auszuschließen.

Dürfen Schuhe im Hausflur abgestellt werden?

Da durch das Abstellen von Schuhen oder sonstigen Gegenständen die jeweiligen Fluchtwege beeinträchtigt werden, ist es untersagt. Dies dient der Sicherheit aller Mieter bzw. Hausbewohner.

Wohin mit meinem Sperrmüll?

Sperrmüll richtig entsorgen?

Sie können bis zu zweimal im Jahr jeweils 3 m³ Sperrmüll sowie Elektroaltgeräte zur kostenlosen Abholung anmelden. Nutzen Sie dazu bitte die Entsorgungskarten in Ihrem Abfallkalender. Eine Abholung Ihres Sperrmülls erfolgt nur bei vollständig ausgefüllter Bestellkarte mit Namen, Vornamen und Unterschrift sowie ausreichend frankierter Antwortkarte. Auch eine Abholung des Sperrmülls bei Ihrem Nachbarn ist möglich, wenn auf der Anforderungskarte dessen Adresse mit angegeben wird und dieser auch die Anforderungskarte mit unterschrieben hat.

Bei dem sogenannten Vollservice, das heißt direkte Abholung aus dem Keller oder der Wohnung, ist dies auf der Sperrmüllkarte zu vermerken. Dies wird Ihnen dann in Rechnung gestellt. Der Entsorger wird Ihnen mindestens eine Woche vor Abholung den genauen Abfuhrtermin schriftlich mitteilen.

Eine Bestellung ist auch online möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll erst am Entsorgungstag bereitgestellt wird.

Sie finden es unter diesem Link.

Natürlich können Sie Ihren Sperrmüll auch direkt auf der Umladestation Saugrund, Schachtstraße 107 in Freital entgeltfrei selbst anliefern. Dabei müssen Sie nur die ausgefüllte Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender mit abgeben.

Ich habe Schimmel in meiner Wohnung – Was nun?

Das Auftreten von Schimmel kann viele Gründe haben. Die häufigste Ursache für Schimmelbildung ist Kondensationsfeuchtigkeit. Durch richtiges Lüften und Heizen lässt sie sich vermeiden. Entsprechende Tipps für den täglichen Gebrauch bietet unser Informationsblatt, welches Sie bei uns erhalten.

Weiterhin kann ein technischer Mitarbeiter zur Beratung und zur Begutachtung auch einen Ortstermin durchführen. Das Ergebnis wird dem Mieter nach der Auswertung mitgeteilt.

Für Mietinteressenten

Welche Formulare muss ich vor Mietvertragsabschluss vorlegen?

Falls Sie eine von Ihnen besichtigte Wohnung mieten möchten, benötigen wir zur Prüfung vor Unterzeichnung des Mietvertrags:

  • Name, Vorname, Adresse aller Mietvertragspartner
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Nachweise der Einkommensverhältnisse
  • Bonitätsauskunft (diese wird von uns eingeholt)

Ist eine Mietkaution nötig?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Sie wird im Mietvertrag vertraglich vereinbart. Vorauszahlungen für die vereinbarten kalten und warmen Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Kaution außer Betracht. In unserer Wohnungsgesellschaft ist bei Mietvertragsabschluss eine Barkaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu hinterlegen. Die Kaution ist immer vor Übergabe der Schlüssel fällig. Die Barkaution überweisen Sie bitte vor Schlüsselübergabe.

Fallen bei einem Vertragsabschluss Gebühren an?

Als städtisches Wohnungsunternehmen sind an uns weder Provisionen noch sonstige Gebühren oder Anteile zu entrichten.

Ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich?

Nein, bei Anmietungen einer Wohnung unseres Bestandes ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.