Aufgrund der derzeitigen frühlingshaften Wetterlage beginnt die Stadt Freital ab Montag, dem 1. März 2021 mit der Aufnahme des Streugutes an den von der Stadt zu betreuenden Objekten (stadteigene Grundstücke, öffentliche Gebäude, Bushaltestellenbereiche, usw.).
Darüber hinaus werden alle Anlieger an öffentlichen Straßen und Plätzen gebeten, ihren Reinigungspflichten gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Freital zu erfüllen. Die Fußwege sollten daher ebenfalls zeitnah von Splitt und Winterdreck beräumt werden. Es wäre wünschenswert und schön, wenn jeder seinen Anteil beiträgt, um ein sauberes Stadtbild zu erzielen.
Das Streugut bitte nicht in das Straßengerinne kehren! So kann verhindert werden, dass das Streugut nicht nach der anstehenden Straßenreinigung erneut in die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle gelangt.
Wie in jedem Frühjahr wird zusätzlich zu der üblichen Straßenreinigung auch 2021 wieder eine einmalige Grundreinigung auf öffentlichen Straßen durch die Stadt Freital durchgeführt. Diese ist ab 15. März 2021 vorgesehen. Eine genaue Auflistung der Straßen und Termine wird im kommenden Amtsblatt und auf der Internetseite rechtzeitig bekannt gegeben. Bereits jetzt sei darauf hingewiesen, dass für die Reinigung Verkehrsschilder auf ein zeitlich begrenztes, absolutes Halteverbot aufmerksam machen. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.