Ratgeber
Willkommen auf unserer Ratgeberseite!
Wir unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema Wohnen und Mieten. Ob es um Mülltrennung, rechtliche Aspekte oder praktische Hinweise geht – hier finden Sie fundierte Informationen, die Ihnen im Alltag helfen.
Einige nützliche Dokumente oder Anleitungen, stehen Ihnen hier auch als PDF-Downloads zur Verfügung. Um diese anzuzeigen, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
Ihre Fragen – unsere Antworten

Miete und Co.
Bis wann muss die Miete gezahlt werden?
Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. An diesem Tag muss der Betrag bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass Samstage nicht als Werktage gelten, während Montag bis Freitag berücksichtigt werden. Planen Sie bei Überweisungen daher mögliche Banklaufzeiten ein, um eine fristgerechte Zahlung sicherzustellen.
Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen, was tun?
Sie haben Ihre Arbeit verloren und wissen nicht so Recht, wie Sie die nächsten Mietzahlungen bewältigen sollen? Dann wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an unsere Mitarbeiter des Mahnwesens. Diese stehen Ihnen als direkte Ansprechpartner bei Problemen mit der Mietzahlung beratend zur Seite.

Hausordnung
Gegenstände und Schuhe im Hausflur?
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Schuhe oder andere Gegenstände im Hausflur abzustellen. Dies könnte die Fluchtwege blockieren und somit die Sicherheit aller Mieter und Hausbewohner beeinträchtigen.
Bitte achten Sie darauf, persönliche Gegenstände ausschließlich in Ihrer Wohnung oder in den dafür vorgesehenen Bereichen zu lagern. Diese Regelung dient dem Schutz aller Bewohner und trägt zur Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften bei.
Sperrmüll- und Elektroaltgeräteentsorgung
Sie haben die Möglichkeit, bis zu zweimal im Jahr jeweils 3 m³ Sperrmüll sowie Elektroaltgeräte zur kostenlosen Abholung anzumelden. Hierzu verwenden Sie bitte die Entsorgungskarten, die Sie in Ihrem Abfallkalender finden.
Voraussetzungen für die Abholung
- Bestellkarte vollständig ausfüllen: Bitte tragen Sie Name, Vorname und Ihre Unterschrift ein.
- Rücksendung der Karte: Verwenden Sie eine ausreichend frankierte Antwortkarte.
- Abholung bei Nachbarn: Falls der Sperrmüll bei einem Nachbarn abgeholt werden soll, geben Sie dessen Adresse auf der Karte an. Diese muss zusätzlich vom Nachbarn unterschrieben werden.
Zusätzlicher Service: Abholung aus Keller oder Wohnung
Falls Sie eine direkte Abholung aus dem Keller oder der Wohnung wünschen (sogenannter Vollservice), vermerken Sie dies bitte auf der Sperrmüllkarte. Dieser Service wird separat berechnet.
Der genaue Abfuhrtermin wird Ihnen mindestens eine Woche vor der Abholung schriftlich mitgeteilt.
Online-Bestellung
Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll bequem online anmelden.
Wichtige Hinweise
- Der Sperrmüll darf erst am Tag der Abholung bereitgestellt werden.
- Informationen zur Online-Anmeldung und weitere Details finden Sie unter diesem Link.
Selbstanlieferung
Sie können Ihren Sperrmüll auch direkt und kostenfrei bei der Umladestation Saugrund (Schachtstraße 107, Freital) abgeben. Dazu ist lediglich die ausgefüllte Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender erforderlich.

Bauen
Sind bauliche Änderungen in der Wohnung möglich?
Für bauliche Veränderungen in einer Wohnung unseres Unternehmens ist grundsätzlich unsere schriftliche Zustimmung erforderlich.
So gehen Sie vor:
- Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag ein, der Art und Umfang der geplanten Baumaßnahmen beschreibt.
- Eventuelle weitere Genehmigungen: In manchen Fällen ist zusätzlich die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Genehmigung nur unter der Bedingung erteilt wird, dass alle festgelegten Auflagen des Eigentümers/Vermieters eingehalten werden.

Schlüssel
Wo bekomme ich weitere Schlüssel für meine Wohnung?
Unsere Wohnanlagen sind mit zentralen Schließanlagen ausgestattet, um die Sicherheit aller Bewohner zu gewährleisten.
So erhalten Sie zusätzliche oder neue Schlüssel:
- Zusätzliche Schlüssel: Wenn Sie einen weiteren Schlüssel benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Mieter-Service.
- Defekte Schlüssel: Ist ein Schlüssel defekt und muss ausgetauscht werden, hilft Ihnen unser Mieter-Service ebenfalls weiter.
Bitte beachten Sie, dass eine eigenständige Beschaffung von Schlüsseln nicht möglich ist.
Für weitere Informationen oder zur Klärung Ihres Anliegens steht unser Team Ihnen gerne zur Verfügung.

Haustiere
Darf ich Haustiere halten?
Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Ausnahme gilt für Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster oder Wellensittiche.
Antrag auf Tierhaltung
- Antragsstellung: Entsprechende Anträge erhalten Sie von uns oder können diese im Bereich Serviceherunterladen.
- Genehmigung mit Vorbehalt: Eine erteilte Genehmigung zur Tierhaltung erfolgt immer mit einem Widerrufsvorbehalt.
Die Erlaubnis zur Haltung eines Haustieres steht unter der Bedingung, dass:
- kein Mieter oder Nachbar durch das Tier gestört wird,
- und der Hausfrieden gewahrt bleibt.
Wichtige Hinweise
- Die Zustimmung zur Haustierhaltung ist ausdrücklich im Mietvertrag geregelt und muss von uns als Vermieter erteilt werden.
- Eine Genehmigung kann insbesondere in Großwohnanlagen oder kleinen Wohnungen verweigert werden.
Bitte stellen Sie den Antrag vor der Anschaffung eines Haustieres, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie hierzu gern.

Untervermietung
Was muss ich bei einer Untervermietung beachten?
Für die Untervermietung Ihrer Mietwohnung benötigen Sie in jedem Fall unsere schriftliche Zustimmung.
Voraussetzungen und Ablauf
- Antrag stellen: Geben Sie bitte in Ihrem Antrag die Gründe für die geplante Untervermietung an.
- Angabe der Untermieter-Daten: Teilen Sie uns die vollständigen Personalien des gewünschten Untermieters mit.
- Befristete Genehmigung: Eine Genehmigung wird in der Regel für maximal ein Jahr erteilt.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Untervermietung ohne unsere Zustimmung unzulässig ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Für Rückfragen oder Unterstützung bei Ihrem Antrag steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Havarien
Was ist eine Havarie?
Havarien sind plötzlich auftretende Ereignisse wie Brände, Wasserschäden oder der vollständige Ausfall der Heizung, die sofortiges Handeln erfordern.
Ein stark tropfender bzw. undichter Heizkörper, der Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern); ein geplatztes Heizungsrohr, die gesamte Wohnung ohne Strom (die Sicherungen und eigenen Haushaltsgeräte sind alle in Ordnung), Brände, Wasserrohrbruch, Unterbrechung der Gaszufuhr, Gasgeruch, Ausfall der gesamten Elektroanlage.
Was tun bei einer Havarie?
1. Sofortmaßnahmen bei Gefahr
- Personensicherheit geht vor: Verlassen Sie die Wohnung sofort, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht (z. B. bei Gasgeruch, Brand oder starkem Wasseraustritt). Alarmieren Sie in dringenden Fällen die Feuerwehr (112) oder Polizei (110).
- Gefährliche Geräte abschalten: Wenn möglich, trennen Sie elektrische Geräte vom Stromnetz und schließen Sie den Hauptwasserhahn, um Schäden zu begrenzen.
2. Schadenmeldung an den Vermieter
- Informieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter über die Havarie. Dies ist Ihre gesetzliche Pflicht gemäß § 536c BGB (Anzeige eines Mangels).
- Außerhalb der Geschäftszeiten: Wenden Sie sich an die von Ihrem Vermieter beauftragte Notfallfirma. In diesem Fall erreichen Sie die SWD GmbH unter: 0151 10818070.
3. Unterstützung von Fachfirmen
- Der Vermieter oder dessen beauftragte Firma wird Fachfirmen mit der Schadensbeseitigung betrauen. Unternehmen Sie keine eigenmächtigen Reparaturen, außer sie sind absolut notwendig, um weitere Schäden abzuwenden.
4. Dokumentation des Schadens
- Fotos und Videos: Halten Sie den Schaden mit Bildern oder Videos fest.
- Protokoll: Erstellen Sie eine kurze schriftliche Beschreibung der Havarie, des Zeitpunkts und der ergriffenen Maßnahmen. Dies kann später hilfreich sein, um Ansprüche zu klären.
5. Ihre Verpflichtung zur Schadensbegrenzung
- Gemäß § 254 BGB (Mitverschulden) sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies kann durch einfache Maßnahmen wie das Abdecken von Möbeln bei einem Wasserschaden oder das Öffnen von Fenstern bei Rauchentwicklung geschehen.
6. Wichtige Unterlagen griffbereit halten
- Halten Sie wichtige Dokumente (z. B. Mietvertrag, Versicherungsnachweise) griffbereit, falls Ihre Wohnung evakuiert werden muss.
7. Hinweis: Kosten bei Missbrauch
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für den Einsatz von Notdiensten bei Missbrauch oder Mieterverschulden gemäß Mietrecht Ihnen in Rechnung gestellt werden können. Beispiele hierfür sind Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
Falls Sie Fragen zu diesen Schritten oder zu weiteren gesetzlichen Bestimmungen haben, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder eine rechtliche Beratungsstelle.

Kündigung und Co.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Umzug innerhalb der WGF?
Ein Wohnungswechsel innerhalb unseres Unternehmens ist problemlos möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die gekündigte Wohnung wird im vertragsgemäßen Zustand übergeben.
- Es bestehen keine Mietschulden.
Vorteile bei einem internen Umzug
Bei einem Umzug innerhalb der WGF entfallen Überschneidungen und doppelte Mietbelastungen, sodass der Wechsel für Sie unkompliziert und finanziell überschaubar bleibt.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, um die Details zu Ihrem geplanten Wohnungswechsel zu besprechen und die Modalitäten der Kündigung zu klären.
Ist eine Kündigung per Fax oder E-Mail zulässig?
Nein, eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist rechtlich unwirksam.
Gesetzliche Vorgaben zur Kündigung
- Eine Kündigung muss handschriftlich von allen Vertragsparteien unterschrieben sein.
- Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter im Original zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nur wirksam wird, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Für Rückfragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Müll trennen leicht gemacht!
Die Restabfalltonne
Für den täglichen Abfall, der nicht recycelt werden kann
Bitte entsorgen Sie folgende Gegenstände über die Restabfalltonne:
- Hygieneartikel (z. B. Windeln, Taschentücher, Wattepads)
- Kehricht und Asche (ausgekühlt)
- Verschmutzte Verpackungen (ohne Recycling-Symbol)
- Keramik und Porzellan (z. B. kaputte Tassen oder Teller)
- Staubsaugerbeutel
Was darf nicht in die Restabfalltonne?
Die folgenden Gegenstände gehören nicht in die Restabfalltonne und müssen separat entsorgt werden:
- Elektrogeräte (z. B. Handys, Toaster)
- Batterien und Akkus
- Problemstoffe (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien)
- Glas und Papier
- Bioabfälle (z. B. Obst- und Gemüsereste)
Zusätzliche Hinweise
- Trennung der Abfälle: Bitte trennen Sie alle Abfälle korrekt. Abfälle, die recyclebar sind, sollten in die entsprechende Tonne (Papier, Glas, Kunststoff, Biomüll) entsorgt werden.
- Achten Sie darauf, keine gefährlichen Gegenstände in die Restabfalltonne zu werfen.
- Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre ZAOE.
Die Papiertonne
Ihre umweltfreundliche Lösung zur Papierentsorgung
Die Papiertonne ist speziell für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen vorgesehen. Sie leistet einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, indem sie Materialien für das Recycling sammelt.
Was gehört in die Papiertonne?
Bitte entsorgen Sie in der Papiertonne ausschließlich folgende Materialien:
- Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge
- Schreibpapier und Schulhefte
- Verpackungen aus Papier und Pappe
- Wellpappe und Kartonagen (z. B. Versandkartons, zusammengefaltet)
Was gehört nicht in die Papiertonne?
Um die Recyclingfähigkeit zu gewährleisten, entsorgen Sie bitte folgende Materialien nicht in der Papiertonne:
- Beschichtetes Papier, z. B. Backpapier oder stark lackierte Materialien
- Hygienepapier, wie Taschentücher oder Küchenrollen
- Verschmutztes Papier und Pappe, z. B. durch Essensreste
- Tapetenreste oder Papier mit Kunststoffanteilen
Bereitstellung und Abholung
Ist kein Hausmeisterdienst vorhanden, so stellen Sie die Papiertonne bitte gut sichtbar und rechtzeitig am Abholtag an den Straßenrand. Beachten Sie dabei die geltenden Abholzeiten, die Sie dem Abfallkalender entnehmen können.
Barrierefreie Nutzung der Papiertonne
Unsere Papiertonnen sind so gestaltet, dass sie einfach zu handhaben sind.
Fallen einmal größere Mengen an Papier und Pappe an und passen diese nicht in die Papiertonne, können diese auch auf einem ZAOE-Wertstoffhof unentgeltlich abgegeben werden.
Danebengestellte Pappen werden nicht mitgenommen.
Die Biotonne
Richtige Entsorgung von Bioabfällen
Warum ist die richtige Entsorgung von Bioabfällen wichtig?
Die Biotonne ist für die Entsorgung von organischen Abfällen vorgesehen. Dazu gehören Lebensmittelreste, Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz sowie Gartenabfälle wie Laub und Gras. Durch die richtige Entsorgung in der Biotonne können wertvolle Ressourcen wiederverwendet und Abfall effizient reduziert werden.
Was gehört in die Biotonne?
- Lebensmittelreste: Reste von Obst, Gemüse, Brot, Eierschalen, Kaffeesatz.
- Gartenabfälle: Gras, Laub, kleine Zweige, Blumen, Unkraut.
- Papiertücher und Servietten: Wenn sie mit Essensresten in Berührung gekommen sind.
- Kochfett: In kleinen Mengen.
Was gehört NICHT in die Biotonne?
- Keine Plastikverpackungen oder andere nicht-kompostierbare Materialien.
- Keine Restmüllabfälle wie Folien oder Zigarettenkippen.
- Keine Glasscherben oder Metallteile.
Wichtige Hinweise zur Nutzung der Biotonne:
- Verpackungen entfernen: Entfernen Sie Verpackungen aus den Abfällen (z.B. Plastiktüten). Die Biotonne ist nur für organische Abfälle geeignet.
- Trockene Abfälle: Feuchte Abfälle können die Tonne verschmutzen und unangenehme Gerüche verursachen. Versuchen Sie, Abfälle vorher etwas abtropfen zu lassen.
- Woche für Woche sammeln: Eine regelmäßige Entsorgung hilft, die Biotonne sauber und geruchsfrei zu halten.
- Vermeidung von Abfällen, die nicht biologisch abbaubar sind: Achten Sie darauf, dass keine Abfälle wie Plastik, Glas oder Metalle in die Biotonne geraten.
Die Gelbe Tonne
Alles zur Gelben Tonne und umweltbewusster Verpackungsentsorgung
Die Gelbe Tonne ist der richtige Entsorgungsbehälter für Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen und Verbundmaterialien, die nicht in den Restmüll oder die Papiertonne gehören. Die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Verpackungen trägt zum Umweltschutz bei, da sie recycelt und wiederverwertet werden können.
Was gehört in die Gelbe Tonne?
In die Gelbe Tonne dürfen folgende Materialien:
- Kunststoffverpackungen: Flaschen, Tüten, Folien, Verpackungen von Lebensmitteln (z. B. Chips-, Wurst- oder Joghurtbecher).
- Metallverpackungen: Dosen, Getränkedosen, Aluminiumfolien.
- Verbundmaterialien: Tetrapaks, Getränkekartons und Verpackungen mit mehreren Materialarten, z. B. Joghurtbecher mit Alu-Deckel.
Was gehört nicht in die Gelbe Tonne?
Bitte entsorgen Sie keine der folgenden Materialien in der Gelben Tonne:
- Papier: Zeitungspapier, Kartons, Pappe.
- Glas: Glasflaschen oder Glasbehälter.
- Restmüll: Essensreste, organische Abfälle oder andere nicht-recyclebare Materialien.
Wichtige Hinweise:
- Reinigung der Verpackungen: Spülen Sie Verpackungen vor der Entsorgung gründlich aus, um Verunreinigungen zu vermeiden.
- Keine Elektroschrottteile: Elektronische Geräte oder deren Verpackungen gehören nicht in die Gelbe Tonne.
- Keine Textilien: Kleidung und Textilien gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die Altkleidersammlung.
Die Alttextilien
Bitte richtig entsorgen: Ab 2025 ist es Pflicht!
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in Kraft. Diese neue gesetzliche Regelung fordert alle Haushalte, Unternehmen und Institutionen dazu auf, Alttextilien getrennt vom Restmüll zu sammeln und zur Entsorgung bereitzustellen. Dies dient der Förderung der Wiederverwertung von Textilien und dem Schutz der Umwelt.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur neuen Getrenntsammlungspflicht:
Was umfasst die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Alttextilien in Haushalten und gewerblichen Einrichtungen getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Alttextilien sind dabei gebrauchte, aber noch brauchbare Kleidungsstücke, Schuhe, Taschen und Haushaltswaren wie Handtücher und Bettwäsche. Diese müssen gesondert gesammelt und über die dafür vorgesehenen Sammelstellen oder Container entsorgt werden.
Welche Textilien sind betroffen?
- Kleidungsstücke (z.B. Hosen, Jacken, Pullover)
- Schuhe, Taschen und Accessoires
- Haushaltswäsche (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Tischdecken)
- Stofftiere und Textilien, die noch tragfähig sind
Nicht unter diese Regelung fallen Textilien, die durch starke Verschmutzung oder Beschädigung nicht mehr verwertbar sind und daher im Restmüll entsorgt werden müssen.
Wie entsorge ich meine Alttextilien richtig?
Ab dem 1. Januar 2025 sind Sie verpflichtet, Ihre Alttextilien über Sammelstellen oder Sammelcontainer zu entsorgen, die in Ihrer Nähe bereitgestellt werden. Sie können Ihre Alttextilien auch über spezialisierte Organisationen und Einrichtungen abgeben, die die Textilien zur Wiederverwertung oder für wohltätige Zwecke nutzen.
In vielen Städten und Gemeinden gibt es einfache Zugangsmöglichkeiten zu Sammelbehältern oder speziellen Abgabestellen. Achten Sie darauf, dass Ihre Alttextilien sauber und frei von schädlichen Stoffen sind, bevor Sie sie in die Sammlung geben.
Warum ist die Getrenntsammlung von Alttextilien wichtig?
- Umweltschutz: Die Trennung und Wiederverwertung von Alttextilien hilft, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Textilien enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling zurückgewonnen werden können.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Wiederverwertung und Reparatur von Alttextilien schaffen einen nachhaltigen Kreislauf und verringern den Bedarf an neuen Rohstoffen.
- Wohltätigkeit: Viele Alttextilien können an gemeinnützige Organisationen weitergegeben und für bedürftige Menschen wiederverwendet werden.
Häufige Fragen zur Getrenntsammlung von Alttextilien:
1. Was passiert, wenn ich meine Alttextilien nicht getrennt sammel?
Ab 2025 können Bußgelder verhängt werden, wenn Alttextilien nicht ordnungsgemäß getrennt vom Restmüll gesammelt werden.
2. Kann ich auch beschädigte Textilien abgeben?
Beschädigte Textilien, die noch zum Recycling oder zur Wiederverwendung geeignet sind, können abgegeben werden. Sehr stark verschmutzte oder nicht mehr nutzbare Textilien gehören jedoch in den Restmüll.
3. Wo finde ich Sammelcontainer für Alttextilien?
In vielen Städten gibt es Sammelcontainer, die regelmäßig gewartet und geleert werden. Sie können die nächstgelegenen Container auf unserer Website finden.