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Änderung ab 01.06.2025: Energieverträge nur noch mit zukünftiger Wirkung an- oder abmelden

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, bitte beachten Sie, dass ab dem 01.06.2025 Änderungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen An- und Abmeldungen von Energieverträgen nur noch für zukünftige Zeitpunkte bearbeitet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung ist gesetzlich nicht mehr zulässig.

Was bedeutet das für Sie?
Bitte informieren Sie uns künftig so früh wie möglich, idealerweise spätestens zwei Wochen vor Beginn oder Ende Ihres Mietverhältnisses. Ihre Zählerstände können Sie im Nachgang ganz unkompliziert per E-Mail an die FSW senden.

💡 Tipp: Nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Zählerstände, zur Anpassung Ihrer Abschläge oder zur Einsicht Ihrer Rechnungen auch gerne das Kundenportal der Freitaler Stadtwerke unter:
👉 www.FTL-Stadtwerke.de

Sollten Sie die relevanten Daten bereits per E-Mail übermittelt haben, ist keine doppelte Mitteilung über das Kundenportal erforderlich.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis sagen FSW und WGF!

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