Wichtige Hinweise zum Coronavirus!
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, sehr geehrte Mietinteressenten und Gäste, wir weisen auf Folgendes hin:
Der Zugang zu unserem Haus in unsere Wohnungen und Gewerberäumer ist Personen nicht gestattet, wenn sie
- nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
- ein Symptom erkennen lassen, dass auf eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. der Krankheit Covid-19 (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen) hinweist,
- innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2-infizierten Person persönlichen Kontakt hatten, es sei denn, dass dieser Kontakt in Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen oder in der Pflege unter Wahrung der berufstypischen Schutzvorkehrungen stattfand, oder
- sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet* aufgehalten haben und keine nach Einreise aus dem Risikogebiet ausgestellte ärztliche Bescheinigung, nach der keine SARS-CoV-2-Infektion besteht, vorlegen.
* Risikogebiet: Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche am Tage der Einreise in die Bundesrepublik nach Einstufung des Robert Koch-Instituts ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Sie versichern mit Betreten unseres Hauses und unserer Grundstücke rechtsverbindlich, dass die Punkte 1 bis 4 dieser Zugangsbedingungen nicht auf Sie zutreffen.
Hochachtungsvoll Ihr WGF-Team