Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung, hervorgerufen durch Feuer, Wasser oder Heizungsausfall im Winter, welche eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.
Ein stark tropfender bzw. undichter Heizkörper oder der Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern); ein geplatztes Heizungsrohr, die gesamte Wohnung ist ohne Strom (die Sicherungen und eignen Haushaltsgeräte sind jedoch alle in Ordnung), Brände, Wasserrohrbruch, Unterbrechung der Gaszufuhr, Gasgeruch, Ausfall der gesamten Elektroanlage.
Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet.
Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.
Missbrauch und Mieterverschulden
Im Falle eines Missbrauchs des Havarietelefons oder bei festgestelltem Mieterverschulden werden die daraus entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.