Ich möchte bauliche Veränderungen in meiner Wohnung vornehmen! Worauf muss ich achten?
Für jede bauliche Veränderung in Ihrer Mietwohnung benötigen Sie unsere schriftliche Zustimmung.
Beachten Sie bitte, dass Sie Art und Umfang der geplanten Maßnahmen bei Ihrem Antrag angeben. In einigen Fällen benötigen Sie nicht nur unsere Genehmigung, sondern auch die Zustimmung der Bauaufsicht. Die Genehmigung wird immer unter der Bedingung der Einhaltung von bestimmten Auflagen des Eigentümers erfolgen.
Darf ich Haustiere halten?
Was ist bei Untervermietung zu beachten?
Fallen bei Vertragsabschluss Provision oder andere Gebühren an?

Bei der WGF mbH sind weder Provision noch Anteile zu entrichten.
Muss ich bei Umzug innerhalb der WGF mbH die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten?
Ein Wohnungswechsel ist problemlos möglich, wenn die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird und keine Mietschulden bestehen. Überschneidungen und doppelte Mietbelastung entfallen. Außerdem müssen Sie keine komplett neue Kaution hinterlegen, wenn Sie bereits eine gezahlt haben. Ihre alte Kaution wird mit der neuen verrechnet, so dass Sie nur die Differenz zahlen müssen.






